Die 90/180-Regel im Schengen-Raum klingt einfach, bis du deine Tage tatsächlich zählst. Es gibt keinen festen Kalenderzeitraum, eine Ausreise setzt nichts zurück, und seit April 2026 wird jeder Grenzübertritt bei Kurzaufenthalten elektronisch erfasst. Hier erfährst du, wie die Zählung funktioniert – an einem konkreten Beispiel, Datum für Datum.

90/180-Regel im Schengen-Raum: So zählst du deine Tage 2026

Was die 90/180-Regel besagt

Reist du ohne nationales Visum (D-Visum) oder Aufenthaltstitel in den Schengen-Raum, darfst du dort bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen bleiben. So legt es Artikel 6 des Schengener Grenzkodex fest. Die Regel gilt für alle, die für einen Kurzaufenthalt ein Schengen-Visum brauchen. Sie gilt aber genauso für Reisende ohne Visumpflicht, etwa aus den USA, Großbritannien, Kanada oder Australien.

Zum Schengen-Raum gehören 29 Länder: 25 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 Vollmitglieder. Zypern und Irland gehören zwar zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum. Tage dort zählen deshalb nicht zu deinen 90.

Für alle 29 Länder läuft ein gemeinsamer Zähler. Wer 30 Tage in Spanien und 30 Tage in Italien verbringt, hat 60 Schengen-Tage gesammelt – nicht zweimal 30.

So zählst du deine Tage

Die 180 Tage sind kein Kalenderhalbjahr. Für jeden einzelnen Tag deines Aufenthalts blickst du auf die 180 Tage zurück, die an diesem Tag enden. In diesem Zeitraum darfst du höchstens 90 Tage im Schengen-Raum gewesen sein.

Zwei Details bringen die meisten durcheinander:

  • Einreise- und Ausreisetag zählen beide. Rechtlich ist der Ankunftstag der erste Aufenthaltstag und der Abreisetag der letzte, auch wenn du an diesem Tag nur eine Stunde im Schengen-Raum warst.
  • Eine Ausreise setzt nichts zurück. Ein Tag fällt erst aus der Zählung, wenn er mehr als 180 Tage zurückliegt. Die Tage einer früheren Reise fallen einzeln heraus, jeder an seinem eigenen Stichtag. Deine freien Tage kommen also nach und nach zurück, nicht alle auf einmal.

Tage, die du mit einem D-Visum oder Aufenthaltstitel eines Schengen-Landes in genau diesem Land verbringst, zählen nicht mit. Lass diese Zeiträume bei deiner Rechnung weg.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du warst vom 10. Januar bis zum 28. Februar 2026 im Schengen-Raum (50 Tage) und dann noch einmal vom 1. bis 30. April 2026 (30 Tage).

Zeitstrahl des 180-Tage-Zeitraums bis zum 1. Juni 2026: 50 Tage im Januar und Februar und 30 Tage im April ergeben 80 von 90 TagenAm 1. Juni 2026 beginnt der Zeitraum am 4. Dezember 2025 und enthält bereits 80 deiner 90 Tage.

Einreise amBereits genutzte TageMaximal möglicher Aufenthalt ab diesem Tag
1. Juni 20268010 Tage, bis 10. Juni
9. Juli 20267960 Tage, bis 6. September
28. August 20263090 Tage, bis 25. November

Bei der mittleren Zeile verrechnen sich die meisten. Bis zum 9. Juli ist erst ein einziger Tag der Januarreise aus dem Zeitraum gefallen. Trotzdem kannst du 60 Tage bleiben, nicht nur 11. Solange du im Schengen-Raum bist, fallen die Tage aus Januar und Februar einer nach dem anderen heraus und machen Platz für jeden neuen Tag. Sind sie alle weg, begrenzen dich nur noch die Apriltage.

Die letzte Zeile zeigt denselben Effekt in größerem Maßstab. Bis zum 28. August ist die Winterreise komplett aus dem Zeitraum gefallen. Die Apriltage fallen während deines Aufenthalts heraus. So passen volle 90 Tage hinein.

Typische Fehler

  • Glauben, ein kurzer Abstecher aus dem Schengen-Raum setze die Zählung zurück. Ein Wochenende in London oder Istanbul hält die Zählung nur an. 90 neue Tage bekommst du dadurch nicht.
  • Jedes Land getrennt zählen. Die 90 Tage gelten für den gesamten Raum.
  • Die Reisetage vergessen. Eine Reise von Montag bis Freitag dauert fünf Tage, nicht vier.
  • Zypern oder Irland zum Schengen-Raum rechnen. Tage dort gehören nicht zu den 90.
  • Die Beschränkungen deines Visums übersehen. Erlaubt dein Schengen-Visum weniger Tage oder ist es kürzer gültig, gelten diese Beschränkungen zusätzlich zur 90/180-Regel.

Für manche Staatsangehörigkeiten gibt es außerdem ältere bilaterale Abkommen über Visafreiheit mit einzelnen Schengen-Ländern. Sie können in diesem einen Land einen längeren Aufenthalt erlauben. Das sind Ausnahmen mit eigenen Bedingungen. Lass sie dir von der Botschaft dieses Landes bestätigen, bevor du dich darauf verlässt.

Was sich mit dem Einreise-/Ausreisesystem geändert hat

Seit dem 10. April 2026 ist das Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU voll in Betrieb. An den Außengrenzen aller 29 Länder hat es die Stempel im Reisepass ersetzt. Das System erfasst deine Ein- und Ausreisen elektronisch, zusammen mit Fingerabdrücken und einem Gesichtsbild. Wer die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet, wird den Grenzbeamten automatisch angezeigt.

Ein Rechenfehler fällt damit jetzt an der Grenze auf. Je nach Land drohen bei einer Überschreitung ein Bußgeld, die Abschiebung und eine Einreisesperre. Die separate ETIAS-Reisegenehmigung für Reisende ohne Visumpflicht gibt es noch nicht. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekanntgeben.

Prüf deine Reisedaten

Einen gleitenden Zeitraum von Hand nachzurechnen, ist fehleranfällig. Trag deine Reisen in unseren kostenlosen Schengen-Rechner für die 90/180-Regel ein. Er zeigt dir, wie viele Tage du noch hast und wie lange du ab einem beliebigen Datum bleiben kannst. Vor einer wichtigen Reise gleichst du das Ergebnis am besten mit dem offiziellen Kurzaufenthaltsrechner der EU-Kommission ab oder fragst beim Konsulat deines Ziellandes nach.

Häufige Fragen

Zählt der Ankunftstag als voller Tag?

Ja. Einreise- und Ausreisetag gelten beide als Aufenthaltstage, egal, um wie viel Uhr du die Grenze überquerst.

Kann ich 90 Tage bleiben, für einen Tag ausreisen und dann noch einmal 90 Tage bleiben?

Nein. Durch die Ausreise kommen nur keine neuen Tage hinzu. Die bereits verbrachten Tage bleiben in deiner Zählung, bis sie mehr als 180 Tage zurückliegen.

Zählen Tage in Großbritannien, Zypern oder Irland mit?

Nein. Keines dieser Länder gehört zum Schengen-Raum, deshalb zählen Tage dort nicht zu den 90.

Ich habe einen Aufenthaltstitel in einem Schengen-Land. Gilt die Regel für mich?

Tage in dem Land, das deinen Aufenthaltstitel ausgestellt hat, werden nicht gezählt. Reist du mit diesem Titel in andere Schengen-Länder, gilt für deine Aufenthalte dort die 90/180-Regel.

Was passiert, wenn ich zu lange bleibe?

Die Folgen hängen vom Land ab. Möglich sind ein Bußgeld, die Abschiebung und eine Einreisesperre für den Schengen-Raum. Seit April 2026 erkennt das Einreise-/Ausreisesystem Überschreitungen automatisch.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Quellen: Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399), Artikel 6; Seiten der Europäischen Kommission zum Schengen-Raum und zum Einreise-/Ausreisesystem.